Podologie
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie umfasst präventiv, rehabilitativ und therapeutische Behandlung an gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Füßen. Als Podologe führen wir selbständige fußpflegerische Behandlungen durch und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
Unser Ziel ist es Sie von akuten Fußproblemen zu befreien und vor eventuellen Folgeschäden zu schützen. Wir möchten dem Menschen Bewegungsfähigkeit sowie Freiheit im Alltag und vor allem eine Verbesserung der Lebensqualität ermöglichen. In unserer Praxis sorgen wir für eine Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln.
Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantworten wir eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Laut Podologengesetz dürfen wir auf ärztliche Anordnung über die Fußpflege hinaus selbständig Risikopatienten behandeln, z.B. Diabetiker, Rheumatiker, Neuropathiker, Bluter sowie Patienten mit arterieller oder venöser Durchblutungsstörung der Beine.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie umfasst präventiv, rehabilitativ und therapeutische Behandlung an gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Füßen. Als Podologin führen wir selbständige fußpflegerische Behandlungen durch und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
Unser Ziel ist es Sie von akuten Fußproblemen zu befreien und vor eventuellen Folgeschäden zu schützen. Wir möchten dem Menschen Bewegungsfähigkeit sowie Freiheit im Alltag und vor allem eine Verbesserung der Lebensqualität ermöglichen. In unserer Praxis sorgen wir für eine Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln.
Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantworten wir eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Laut Podologengesetz dürfen wir auf ärztliche Anordnung über die Fußpflege hinaus selbständig Risikopatienten behandeln, z.B. Diabetiker, Rheumatiker, Neuropathiker, Bluter sowie Patienten mit arterieller oder venöser Durchblutungsstörung der Beine.

Das Aufgabengebiet eines Podologen
- Anamnese und polologische Befunderstellung
- Erstellen des Behandlungsplans und Aufklärung über das Behandlungsziel
- Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Nagelveränderungen
- Richtiges Schneiden der Nägel
- Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel
- Unterstützung von Mykosetherapien und verdickten Nägeln
- Orthonyxiespangen-Therapie, Nagelkorrekturspangen
- Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz)
- Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Hautveränderungen
- Hyperkeratosebehandlungen (Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen)
- Behandlung von Clavi (Hühneraugen) und Verrucae (Warzen)
- Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Entzündungen und Infektionen
- Druck- und Reibungsschutz
- Orthesentechnik (Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen)
- Spezielle Verbandstechniken und Entlastungen (Taping, Kompression)
- Fuß- und Unterschenkel-Massage als therapeutische Maßnahme
Zugelassen für alle Krankenkassen
Unsere Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 und 2 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung zur Podologischen Komplexbehandlung erhalten behandelt werden. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein darf.
Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil in Höhe von 10% und die Verordnungsgebühr von 10 Euro ist in der Praxis zu entrichten. Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, sollten den Befreiungsnachweis nicht vergessen und bei der ersten Behandlung vorlegen.
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